die frühere Energieberatung Mittelstand "EBM" wurde umbenannt in '''EBN'''

"Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) vom 13. November 2020" (gültig bis 31.12.2024)
Bei der Antragstellung besteht nun die Auswahlmöglichkeit zwischen 3 verschiedenartigen Beratungen.

Der früheren EBM entspricht nun die Beratungsart "Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247".
Neu ist, daß neben KMUs nun auch Kommunen und gemeinnützige Organisationen den 80%igen Zuschuß erhalten können!
Darüberhinaus können inzwischen sogar einige Nicht-KMUs in den Genuß der Förderung kommen, sofern deren Gesamtenergieverbrauch unter einem Schwellenwert von 500.000 kWh/a liegt.

KMUs, also Klein- und Mittelständische Unternehmen bis 250 Mitarbeiter bekommen einen Zuschuß von 80% auf das zu vereinbarende Beraterhonorar. Der maximale Zuschuß wird differenziert nach den Energiekosten des Unternehmens. Betragen die gesamten Nettoenergiekosten weniger als 10 T€ im Jahr so ist der Zuschuß seit 1.1.2016 gedeckelt auf 1200 € Zuschuß.
Bei Unternehmen mit mehr als 10 T€ an jährlichen Energiekosten werden bis zu 6.000 € an Zuschuß gegeben.
Die genaue Definition für KMU ist hier zu finden:
http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/kmu_handbuch_eu.html

Die Fördermöglichkeiten ab dem 01.01.2021 beim BAFA:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/nichtwohngebaeude_anlagen_systeme_node.html

Neue Richtlinie im Bundesanzeiger vom 11.12.2020 veröffentlicht: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/ueaTarM0sjLJCCaCDHA/content/ueaTarM0sjLJCCaCDHA/BAnz%20AT%2011.12.2020%20B2.pdf?inline (zum Download als pdf)

Den Förderantrag zum Papierlosen Online-Ausfüllen finden Sie hier: https://fms.bafa.de/BafaFrame/ebn
Wie schon in der Vergangenheit erhält das KMU vom Energieberater am Ende der Beratung einen schriftlichen Bericht mit einer möglichst genauen bilanziellen Aufschlüsselung der Verbräuche (woher und wohin) und natürlich der gefundenen Einsparpotentiale. Datenerhebungen durch Messungen sind ausdrücklich erwünscht und vorgesehen um zu belastbaren Aussagen zu gelangen bezüglich der Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen.

2 konkrete Beratungs-Berichte im Abstand von 10 Jahren als Beispiele

Vor 10 Jahren hatte ich Gelegenheit einen Lebensmittel-Supermarkt in Obing zu untersuchen. Die Untersuchung wurde in 2009 noch als sog. Initialberatung gefördert. Den damaligen Bericht können Sie hier einsehen:
Bericht zur Initialberatung bei Frau Plank im Jahre 2009
(Anm.: mit freundlicher Genehmigung von Frau Plank. Dieser Bericht entsprach übrigens bereits damals - also 2009 - den wesentlichsten Anforderungen eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1, denn alle Verbräuche wurden meßtechnisch ermittelt!)
Als wichtigstes Ergebnis damals war zu vermerken, daß das Stromeinsparpotential bei etwa 50% liegt wenn man alle vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzt. Danach befand sich dieser Markt einige Jahre in einem fortlaufenden Einspar-Contracting-Prozeß mit einer Zielvorstellung von etwa 45 bis 50% Stromeinsparung:

Anm.1: Bis zum Jahr 2012 waren erst 40% Einsparung Realität geworden. Aber es waren auch noch nicht alle wirtschaftlichen Maßnahmen (insbesondere auch bei der Zentralkälte) umgesetzt.
Anm.2: 300.000 kWh also 300 MWh elektrischer Energieverbrauch sind ein gerundeter Wert. Nur auf Stromrechnungen erscheinen exakte Werte. Einsparpotentiale lassen sich niemals auf 2 Stellen hinter dem Komma berechnen. Excel-Tabellen produzieren hier Scheingenauigkeiten. In diesem Falle beträgt das Einsparpotential Faktor 2 oder rund 50%. Bereits die nächste Ziffer wäre mit einer gewissen Unschärfe behaftet! Bei echtem Einspar-Contracting spielt es aber grundsätzlich keine Rolle wenn das gemessene Ergebnis einige wenige Prozentpunkte vom berechneten Ergebnis abweicht. Dies ist tolerierbar.


Ergänzung (2015): Die Stromeinsparung beträgt mittlerweile rund 50%! Ein sehr ausführlicher Bericht dazu befindet sich auf der Seite der DGS und ist hier verlinkt zum Download (als pdf).
Hier die grafische Aufbereitung der Stromeinsparung die jedes Jahr sukzessive zunahm:


In diesem Zeitraum wurden fast alle steckerfertigen Kühlmöbel ersetzt durch 3mal effizientere Geräte und die Beleuchtung wurde sogar zweimal erneuert. Einmal wurde umgestellt von "T8" auf T5-Lampen mit Adapter und beim zweiten Mal wurden bereits die ersten noch effizienteren Retrofit-LEDs verbaut. Diese LED-Lampen laufen auch heute noch. Sie sind mittlerweile abgeschrieben, haben Gewinn erwirtschaftet und könnten nun wie im nächsten Bericht nachzulesen ist ein weiteres Mal gegen noch neuere und noch effizientere Lampen ausgetauscht werden.

In 2018 bekam ich einen weiteren Auftrag zu einer Energieberatung (EBM), denn es standen dringende Investitionsentscheidungen an zum Erneuern der alten Verbundkälteanlagen, insbesondere einiger offener Kühlregale. Um genügend Zeit für umfangreiche Messungen zu haben wurden zunächst 8 Beratertage vereinbart, denn man kann beim BAFA mehr beantragen und dann weniger beanspruchen aber nicht umgekehrt. Schlußendlich wurden es dann 5,5 Tage. Auch hier gab mir Frau Plank - an dieser Stelle gebührt ihr wiederum mein Dank - die Genehmigung ihren Bericht öffentlich zugänglich zu machen. Interessant ist, daß wegen des fortschreitenden Standes der Technik nicht nur aber auch im Bereich der Beleuchtung weitere nennenswerte wirtschaftliche Potentiale aufgezeigt werden konnten die nun auf die zügige Umsetzung in 2019 warten.

Hier ist der aktuelle Bericht zum genauen Nachlesen:
Attach:BerichtPlank2018.pdf
(Unabhängig von der Branche sind alle meine Berichte ähnlich strukturiert aufgebaut. Bei mir gibt es nur sehr wenige Textbausteine, da jede Branche andere Erfordernisse und Geräteparks aufweist.)

mögliche Zuschüsse

Ebenfalls vom BAFA gibt es eine ganze Reihe von Zuschussprogrammen für Investitionen die der Minderung des Energieverbrauchs und der Steigerung der Energieeffizienz in Betrieben dienen.

Einige Beispiele:
Förderung Querschnittstechnologien (ohne LED!)
Heizen mit Erneuerbaren Energien
Gewerbliche Klima- und Kälteanlagen
Kraft-Wärme-Kopplung
Ergänzend zu den Zuschüssen besteht nach wie vor die Möglichkeit der Beantragung besonders zinsgünstiger Darlehen z.B. von der KfW um Effizienzmaßnahmen umsetzen zu können.
-> https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/EE-Bauen-und-Sanieren-Unternehmen-276-277-278/
oder:
-> https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/EE-Produktion-292-293/

oder bis zu 55% Tilgungszuschuß (!) für Abwärmenutzung etc.:
-> https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizienz-und-Prozessw%C3%A4rme-aus-Erneuerbaren-Energien-(295)

Branchen

Grundsätzlich berate ich alle Branchen, also Gewerbebetriebe aller Art, da es in der Beratung überwiegend um sogenannte Querschnittstechnologien geht. Im Laufe von mehr als 3 Jahrzehnten Energieberatung konnte ich aber besonders tiefe Einblicke gewinnen im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Einzelhandel (auch Baumärkte), Maschinenbaubetriebe aller Art, Bäckereien, Metzgereien, Schulen, Verwaltungsgebäude, Bäderbetriebe, aber auch Dentallabore, Arztpraxen und sogar einige Steuerberater waren darunter.


Wolfgang Buttner | Energieberater | Dominikus-Zimmermann-Str. 7 | 86899 Landsberg am Lech | Tel.08191-4283230