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Voraussetzungen für Contracting Die technische Seite ist einfach - wir können sehr genau ermitteln, ob ein Projekt geeignet ist, welche Maßnahmen bei welcher angestrebten Laufzeit durchführbar sind und wie weit über die ebenfalls ins Contracting transferierten Wartungskosten weitere ad hoc - Barvorteile möglich sind (siehe Grafik) Schwieriger ist die kundenbezogene Seite. Bei kleineren Kapitalgesellschaften müssen wir beispielsweise auf Sicherheiten bestehen, da die eingesetzten Geräte nicht einfach entfernt und in anderen Projekten eingesetzt werden können. Bei gemieteten Objekten sind die Regelungen des Mietvertrages sowie der Zeithorizont und vieles mehr zu berücksichtigen. Wir haben auch bei gemieteten Objekten Contracting erfolgreich durchgeführt. Falls Sie Interesse an einem Einspargarantievertrag haben besuchen wir Sie gerne. Für eine Grobanalyse, an der am Ende die Machbarkeitsfrage geklärt ist, berechnen wir nur die Reisespesen. Für eine Feinanalyse, aus der dann auch die konkreten Maßnahmen entnommen werden können, berechnen wir unsere üblichen Beratungssätze nach Aufwand. Bei Zustandekommen eines Contractings können diese Kosten in die Investitionssumme einbezogen und aus den realisierten Einsparungen bezahlt werden. Ein “ja” in der Grobanalyse verpflichtet uns, Ihnen bei der kostenpflichtigen Feinanalyse auch ein contractingfähiges Konzept vorzulegen.
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